Gemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert den Leistungskatalog für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er ist die Instanz, die darüber entscheidet, ob ein Medikament und/oder eine Therapie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet, rezeptiert oder erbracht werden darf.
Am 21. November 2006 hat der G-BA die Arzneimittelrichtlinie um den Therapiehinweis bei dem Wirkstoff Teriparatid, der zur Osteoporose Behandlung eingesetzt wird, ergänzt. Gemeinsamer BundesausschussBeschlusstext
Tragende Gründe zum Beschluss
Bei der Behandlung von Osteoporose gibt es keine anerkannte Definition von Therapieversagen, da keine hinreichenden Erkenntnisse weder zum Einsatz der Wirkstoffe noch zur weiteren Behandlung nach einem Therapieversagen derzeit vorliegen. Eine erneute Fraktur während einer Therapie ist daher kein Hinweis für ein Therapieversagen.
Der B-GA hat nun für die Patientinnen, die nicht den gewünschten Therapieerfolg erzielen, mit dem Therapiehinweis eine Option eröffnet, die ihnen verschiedene Therapiealternativen ermöglichen. Im Zuge dieses Beschlusses wurde nun der Wirkstoff Strontiumranelat dem Wirkstoff Teriparatid gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass bei gleicher Indikation der Behandlungszeitraum von früher 12 auf nunmehr 18 Monate erhöht wurde. Strontiumranelat und Teriparatid sind jedoch im Gegensatz zu den Bisphosphonaten aufgrund ihrer Therapiekosten bei der Therapie weiterhin das Mittel zweiter Wahl.
Beschluss zu Strontiumranelat vom 15.05.2008
Erläuterungen zu dem Beschluss vom 15.05.2008
Institut für Qualität und Wirtschaftlichket im Gesundheitswesen
IQWiG - Unabhängiges wissenschaftliches Institut
Das IQWiG untersucht Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen für Patienten. Mit Wirkung des GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) kann es bei Arzneimitteln nicht nur den Nutzen, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis bewerten.
Das IQWiG wurde 2004 als eine Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet und ist im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) tätig. Das IQWiG ist durch einen sogenannten Genralauftrag des G-BA legitimiert, auch in eigener Regie für die Gesundheitsversorgung relevante Themen aufgreifen und wissenschaftlich bearbeiten.Zu den Instituts-Aufgaben gehört unter anderem die Bewertung von Operations- und Diagnoseverfahren, Arzneimitteln sowie Behandlungsleitlinien.
Das Institut wurde durch den G-BA 2007 beauftragt, den indikationsbezogenen Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Osteodensitometrie zu bewerten. Hierzu hat das IQWiG 10/2008 einen Berichtsplan V.2.0. veröffentlicht.
Anmerkung: Während ein Nutzen der Osteodensitometrie zur Tertiärprävention, also bei Personen mit vorbestehenden osteoporosetypischen Frakturen gezeigt wurde, ist der Nutzen im Rahmen der Primär- und Sekundärprävention, also bei Personen ohne osteoporosetypische Vorfrakturen, bisher unklar.
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