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Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert den Leistungskatalog für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er ist die Instanz, die darüber entscheidet, ob ein Medikament und/oder eine Therapie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet, rezeptiert oder erbracht werden darf.

Am 21. November 2006 hat der G-BA die Arzneimittelrichtlinie um den Therapiehinweis bei dem Wirkstoff Teriparatid, der zur Osteoporose Behandlung eingesetzt wird, ergänzt. Gemeinsamer Bundesausschuss

Beschlusstext
Tragende Gründe zum Beschluss

Bei der Behandlung von Osteoporose gibt es keine anerkannte Definition von Therapieversagen, da keine hinreichenden Erkenntnisse weder zum Einsatz der Wirkstoffe noch zur weiteren Behandlung nach einem Therapieversagen derzeit vorliegen. Eine erneute Fraktur während einer Therapie ist daher kein Hinweis für ein Therapieversagen.

Der B-GA hat nun für die Patientinnen, die nicht den gewünschten Therapieerfolg erzielen, mit dem Therapiehinweis eine Option eröffnet, die ihnen verschiedene Therapiealternativen ermöglichen. Im Zuge dieses Beschlusses wurde nun der Wirkstoff Strontiumranelat dem Wirkstoff Teriparatid gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass bei gleicher Indikation der Behandlungszeitraum von früher 12 auf nunmehr 18 Monate erhöht wurde. Strontiumranelat und Teriparatid sind jedoch im Gegensatz zu den Bisphosphonaten aufgrund ihrer Therapiekosten bei der Therapie weiterhin das Mittel zweiter Wahl.

Beschluss zu Strontiumranelat vom 15.05.2008
Erläuterungen zu dem Beschluss vom 15.05.2008

IQWiGLogo Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWIG

IQWiG - Unabhängiges wissenschaftliches Institut

Das IQWiG untersucht Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen für Patienten. Mit Wirkung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) kann es bei Arzneimitteln nicht nur den Nutzen, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis bewerten.

Das IQWiG wurde 2004 als eine Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet und ist im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) tätig. Das IQWiG ist durch einen sogenannten Genralauftrag des G-BA legitimiert, auch in eigener Regie für die Gesundheitsversorgung relevante Themen aufgreifen und wissenschaftlich bearbeiten.

Zu den Instituts-Aufgaben gehört unter anderem die Bewertung von Operations- und Diagnoseverfahren, Arzneimitteln sowie Behandlungsleitlinien.

Das Institut wurde durch den G-BA 2007 beauftragt, den indikationsbezogenen Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Osteodensitometrie zu bewerten. Hierzu hat das IQWiG 10/2008 einen Berichtsplan V.2.0, veröffentlicht.
IQWiG Berichtsplan

Anmerkung: Während ein Nutzen der Osteodensitometrie zur Tertiärprävention, also bei Personen mit vorbestehenden osteoporosetypischen Frakturen gezeigt wurde, ist der Nutzen im Rahmen der Primär- und Sekundärprävention, also bei Personen ohne osteoporosetypische Vorfrakturen, bisher unklar.
IQWiG Publikationen

AQUA Institut

AQUA-Institut veröffentlicht Entwurf des Methodenpapiers zur Qualitätssicherung.
Das AQUA-Institut hat am 05.01.den Entwurf seines Methodenpapiers veröffentlicht. Darin werden die grundlegenden Entwicklungsschritte der zukünftigen Qualitätssicherung gem. § 137a SGB V aufzeigt. Das Methodenpapier befindet sich derzeit noch in einem gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren. Bis zum 25.01.10 haben die zu beteiligenden Organisationen nach § 137 a SGB V sowie die interessierte Öffentlichkeit Zeit, sich zu dem Papier zu äußern.

Neue Studienergebnisse

Studienergebnisse an Frauen über 65 Jahren weisen darauf hin, dass durch Knochendichtemessungen diejenigen Frauen erkannt werden, die durch eine Behandlung ihr Risiko für bestimmte Knochenbrüche senken können. Dies gilt auch für Patientinnen, die bisher keine der Frakturen erlitten haben, die für eine zu geringe Knochendichte (Osteoporose) typisch sind.
Das IQWiG bewertete in einer Untersuchung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Nutzen der Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) für Frauen und Männer, bei denen noch keine für eine niedrige Knochendichte (Osteoporose) typische Fraktur aufgetreten ist.

Kurzfassung zum Vorbericht Kurzfassung

Vorbericht Vorbericht

Wer eine Stellungnahme zu diesem Vorbericht abgeben möchten, muss diese zum 29.01.2010 (16.00h) an berichte@iqwig.de gerichtet haben.


IQWiG

Die Methodenpapiere des IQWiG

Die Methodenpapiere des IQWiG zur Nutzenbewertung und zur Kosten-Nutzen-Bewertung.
Die Methoden des IQWiG werden regelmäßig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Jede neue Version wird dabei öffentlich zur Diskussion gestellt.
Bislang war die Bewertung von Arzneimitteln auf den medizinischen Nutzen begrenzt. Mit der Gesundheitsreform (GKV-WSG) im April 2007 hat der Gesetzgeber die Aufgaben des IQWiG erweitert. Seitdem kann das Institut auch beauftragt werden, die Kosten medikamentöser Therapien in Verhältnis zu dem zuvor ermittelten Nutzen zu setzen.

Anmerkung: Heftige Diskussionen von Interessenvertretern (Parteien, Krankenkassen, Pharma- und Patientenverbänden) sind die Folge und führen durchaus auch zu verändertem Vorgehen, bswp. frühzeitigerem Einbeziehen von Patienteninteressen.

Allgemeine Methoden zur Bewertung von Verhältnissen zwischen Nutzen und Kosten Methodenpapier

G-BA, IQWiG